HCT Holiday Consulting & Travel GmbH

Marc A. Wildbolz
Sumpfstrasse 26
Postfach 947
CH-6301 Zug
Schweiz

Tel. +41 41 748 42 60

m.wildbolz@hct-travel.com
www.hct-travel.com

GmbH nach Schweizer Recht
Eingetragen Handelsregister Steinhausen
Firmennummer CH-176.708.037

Inhalt-Verantwortlicher: HCT Holiday Consulting & Travel GmbH

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Vertragsbedingungen für Paketreisen 

1. Allgemeines
(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung des Kunden mit Holiday Consulting and Travel GmbH (im folgenden kurz HCT) auch für künftige Geschäfte. Neufassungen der Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nach ihrer Übersendung nicht binnen zwei Wochen widerspricht. HCT wird bei Fristbeginn auf die Bedeutung eines Schweigens hinweisen. 
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil. 
(3) Mitarbeiter der HCT sind zu mündlichen Vertragsabreden, mündlichen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und sonstigen mündlichen Absprachen nicht befugt; ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen insofern der schriftlichen Bestätigung durch HCT. 
(4) Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform. 

2. Abschluss des Reisevertrages
Der Kunde ist an den Reiseauftrag zwei Wochen lang gebunden. Innerhalb der Frist wird die Reise bei Vertragsannahme bestätigt. Erfolgen Buchungen kurz vor Reisebeginn (zwei Wochen vorher oder später), erfolgt schriftliche Bestätigung durch HCT bis spätestens drei Tage vor Reisebeginn. 

3. Preise, Zahlungsfristen
(1) Innerhalb der BRD verstehen sich unsere Preise als Nettopreise in Euro inkl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. 
(2) Der Reisepreis ist vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen. 
(3) Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisebeginn mehr als sechs Wochen, so muss sich HCT Preiserhöhungen wegen unvorhergesehener Ereignisse, wie z.B. Wechselkursänderungen, Ölzuschlägen bei Fähren oder Mehrwertsteueränderungen, vorbehalten. 
(4) Im Übrigen bleiben Berichtigungen des mitgeteilten Preises bei Druck- oder Rechenfehlern immer vorbehalten. 

4. Vertragliche Leistungen
(1) Die verabredeten Leistungen richten sich ausschliesslich nach der Leistungsbeschreibung in der Vertragsbestätigung durch HCT . 
(2) Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. 
(3) Weichen Orts- bzw. Hotelprospekte von unserer Reiseausschreibung bzw. -bestätigung ab, so gelten die von HCT gemachten Angaben als vertragsgemäss. 
(4) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem bestätigten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von HCT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, hat der Kunde hinzunehmen, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 
HCT ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 
Bei darüber hinaus gehenden notwendigen Änderungen hat der Kunde das Recht zur Stornierung oder Umbuchung. 

5. Vertragliche Verpflichtungen
(1) HCT verpflichtet sich, die Reise zu organisieren und die Rechte und Interessen des Kunden bei der Vorbereitung, der Durchführung und der Abwicklung zu wahren. HCT haftet für die Richtigkeit eigener Prospekte und für eine gewissenhafte Reisevorbereitung. HCT ist nicht Reiseveranstalter i.S. des Reisevertragsgesetzes. 
(2) Der Kunde verpflichtet sich, das seinerseits Erforderliche zu tun, um die vertragsgemässe Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise zu ermöglichen. Verletzt der Kunde diese Pflichten, so ist er HCT gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Ebenso hat er ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters oder der Person, derer er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. 

6. Rücktritt/Umbuchung durch Kunden
(1) Der Kunde ist berechtigt, bis zum vereinbarten Stornotermin vom Vertrag zurückzutreten. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei HCT. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. 
(2) Im Falle eines Rücktritts hat HCT Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Für die getroffenen Reisevorkehrungen und erfolgte Aufwendungen. Die Berechnung der Stornogebühren kann gemäss nachfolgender Regelung (3) erfolgen und richtet sich nach der Zeit, die zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn liegt. 
(3) Es gelten folgende Stornogebühren: 
Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt entstehen keine Stornokosten. Sonderregelung mit längeren kostenlosen Stornofristen möglich! 
Bei Rücktritt 29 bis 14 Tage vor Reiseantritt: 50 % des gesamten Reisepreises. Bei Rücktritt 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 70 % des gesamten Reisepreises Bei Rücktritt 7 bis 0 Tage vor Reiseantritt: 100 % des gesamten Reisepreises. 
(4) Für die Dauer einer nicht vertragsgemässen Erbringung der Leistungen kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hat. Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen. 
(5) Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet HCT nicht innerhalb angemessener Frist Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, HCT erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von HCT verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet in diesem Fall den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern die Leistungen für den Kunden objektiv von Interesse waren. 
(6) HCT ist im Übrigen bereit, die eigenen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Leistungsträger an den Kunden abzutreten, der auf Gewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche gegenüber HCT verzichtet. 

7. Pass-, Devisen-, Zoll- sowie Gesundheitsbestimmugen 
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere bei Reisen in Staaten mit Visumspflicht, ist der Kunde selbst verantwortlich. 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Anwendung Schweizer Recht
(1) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von HCT. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung resultierenden Streitigkeiten ist in diesen Fällen Zug. 
(2) Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht.

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